deincheck.de Partnerprogramm · Version 3.5 · Stand März 2026 · 35 Paragraphen
Die DeinCheck GmbH (nachfolgend „Anbieter") betreibt die Plattform deincheck.de, über die Telekommunikationsverträge (Mobilfunk, DSL, Internet), Energieverträge (Strom, Gas), Versicherungsprodukte sowie digitale Dienstleistungen (KI-Automatisierung, App-Entwicklung) vermittelt werden. Der Anbieter kooperiert mit Netzbetreibern, Energieversorgern und weiteren Produktpartnern (nachfolgend „Netzpartner").
Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Vertriebspartner bei der Vermittlung dieser Produkte. Beide Parteien werden gemeinsam als „die Parteien" bezeichnet. Der Vertriebspartner kann sowohl als gewerbetreibende Person als auch als Affiliate ohne Gewerbe (reine Online-Vermittlung) tätig sein – je nach gewähltem Partnertyp.
3.1 Der Vertriebspartner ist ein selbstständiger Absatzmittler. Er handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein Arbeitnehmer-, Handelsvertreter- oder Angestelltenverhältnis wird ausdrücklich nicht begründet.
3.2 Affiliate ohne Gewerbe: Wer ausschließlich als Online-Affiliate tätig ist (Vermittlung per Link, Social Media, Website ohne aktive persönliche Beratung), benötigt nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung, solange die Tätigkeit im Rahmen der steuerfreien Grenze liegt. Der Vertriebspartner ist eigenverantwortlich für die Prüfung seiner steuerlichen und gewerberechtlichen Pflichten.
3.3 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, den Anbieter rechtlich zu vertreten, Verträge im Namen des Anbieters abzuschließen oder Zusagen gegenüber Endkunden zu machen, die über das freigegebene Produktportfolio hinausgehen.
Der Vertriebspartner verpflichtet sich, seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen und die Interessen des Anbieters zu wahren.
7.1 Der Provisionsanspruch entsteht ausschließlich nach erfolgreicher Aktivierung des vermittelten Kundenvertrags durch den Netzpartner und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen.
7.2 Provisionen werden als Nettobetrag ausgezahlt. Der Vertriebspartner ist für die steuerliche Behandlung eigenverantwortlich.
| Produkt | Provisionsart | Zeitraum | Status |
|---|---|---|---|
| 📱 Mobilfunk / Handy mit Vertrag | Einmalig je Aktivierung | 4–8 Wochen | Aktiv |
| 📶 SIM-Only Tarife | Einmalig je Aktivierung | 4–8 Wochen | Aktiv |
| 🌐 DSL / Internet / Festnetz | Einmalig je Aktivierung | 4–8 Wochen | Aktiv |
| ⚡ Strom / Gas (Energie) | Einmalig je Aktivierung | 4–8 Wochen | Aktiv |
| 🤖 KI-Automatisierungspakete | Einmalig + ggf. monatlich | Nach Vereinbarung | Aktiv |
| 📱 App-Entwicklung | Einmalig nach Auftragserteilung | Nach Vereinbarung | Aktiv |
| 🤝 MLM-Empfehlung (Ebene 1) | % der Partnerprovision | Monatlich | Aktiv |
Die jeweils gültigen Sätze sind im Partnerportal einsehbar und Bestandteil dieses Vertrages.
Provisionen unter 50,00 € werden auf den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen. Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 8 Wochen schriftlich geltend zu machen – danach gilt sie als genehmigt.
Bereits ausgezahlte Provisionen können zurückgefordert werden bei:
Rückbelastungen werden schriftlich per E-Mail mitgeteilt und mit der nächsten Auszahlung verrechnet. Bei negativem Saldo ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen auszugleichen. Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
12.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Vermittlungstätigkeit jederzeit zu überprüfen. Der Vertriebspartner legt alle relevanten Unterlagen auf Anfrage innerhalb von 5 Werktagen vor.
12.2 Mystery Shopping: Der Anbieter darf die Beratungsqualität durch anonyme Testanfragen prüfen. Festgestellte Verstöße werden dokumentiert und können Konsequenzen nach § 4 und § 27 haben.
Der Vertriebspartner absolviert alle Pflichtschulungen (mind. 1× jährlich). Nicht absolvierte Schulungen berechtigen den Anbieter, die Vermittlung betroffener Produkte vorübergehend zu untersagen.
Mindestaktivität: Mind. 1 vermittelter Vertrag pro Quartal. Bei über 6 Monaten Inaktivität kann der Anbieter mit 4-Wochen-Frist kündigen.
Beide Parteien verpflichten sich zur zeitlich unbeschränkten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen – auch nach Vertragsende. Als vertraulich gelten: Kundendaten, Provisionssätze, Rabattstrukturen, Geschäftsstrategien, technische Systeme, Zugangsdaten.
Der Vertriebspartner übt während der Vertragslaufzeit keine schädliche Tätigkeit für direkte Wettbewerber aus (andere Mobilfunk-/Energievergleichsportale, Telekommunikationsvermittler) – ohne vorherige schriftliche Genehmigung.
Nach Vertragsende gilt für 6 Monate ein Verbot, aktiv Kunden des Anbieters abzuwerben oder im Rahmen dieser Zusammenarbeit erlangte Kundendaten für eigene oder fremde Zwecke zu nutzen.
Der Anbieter erteilt dem Vertriebspartner eine nicht-ausschließliche, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des DeinCheck-Logos und Brandings – ausschließlich mit freigegebenen Materialien und nur während der Vertragslaufzeit.
Mit Vertragsende erlischt jedes Nutzungsrecht sofort und unwiderruflich. Alle Materialien sind zurückzugeben oder zu vernichten.
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO (EU 2016/679) und des BDSG. Kundendaten dürfen ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt werden.
Jede Werbemaßnahme unter Verwendung des DeinCheck-Namens bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe. Unzulässig sind irreführende Preisangaben, falsche Leistungsversprechen und aggressive Verkaufsmethoden (§ 5, § 7 UWG).
In sozialen Medien muss die kommerzielle Absicht kenntlich gemacht werden (#Werbung / #Ad) gemäß § 5a UWG.
Der Vertriebspartner hält alle anwendbaren Gesetze ein: UWG, TKG, EnWG, BGB (Verbraucherrecht), DSGVO sowie Anti-Korruptions-Recht. Die Gewährung oder Annahme von Vorteilen zur Beeinflussung ist strikt untersagt.
Der Vertriebspartner haftet für alle Schäden durch schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere durch: fehlerhafte Kundendaten, Datenschutzverstöße, unzulässige Werbung, Vertragsabschlüsse ohne Kundenzustimmung, Verstöße gegen Wettbewerbsverbot oder Geheimhaltungspflicht.
Freistellungspflicht: Der Vertriebspartner stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner schuldhaften Pflichtverletzung beruhen – inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten.
Der Anbieter haftet nicht für Umsatzverluste oder entgangenen Gewinn des Vertriebspartners aus Produktänderungen, Provisionsanpassungen (mit 4-Wochen-Ankündigung) oder Marktveränderungen. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.
Der Anbieter kann im gleichen Gebiet weitere Vertriebspartner einsetzen, sofern kein schriftlich vereinbartes Gebietsschutzrecht besteht. Ein Gebietsschutz bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Rechte aus diesem Vertrag (insb. Provisionsansprüche) dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden. Untervertreter-Beauftragung nur mit schriftlicher Genehmigung – bei Beauftragung haftet der Vertriebspartner für Untervertreter wie für eigenes Verschulden.
Der Anbieter darf Provisionstabellen und Vertragsbedingungen einseitig anpassen (sachlich gerechtfertigt). Ankündigung mit mind. 4 Wochen Vorlauf. Übt der Vertriebspartner die Tätigkeit danach weiter aus ohne Widerspruch (2 Wochen), gelten Änderungen als akzeptiert.
Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit ab beidseitiger Unterzeichnung. Ordentliche Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail an kuendigung@deincheck.de oder schriftlich).
Wichtige Gründe für den Anbieter:
Wichtige Gründe für den Vertriebspartner:
Der Anbieter kann den Portalzugang sofort und ohne Vorankündigung sperren bei begründetem Verdacht auf Betrug, Datenmissbrauch oder schwerwiegender Pflichtverletzung. Die Sperrung begründet keinen Schadensersatzanspruch des Vertriebspartners.
Bei Geschäftsaufgabe, Insolvenz oder Tod des Vertriebspartners endet der Vertrag automatisch. Erben oder Rechtsnachfolger haben keinen Anspruch auf Fortsetzung. Ausstehende Provisionen für bereits aktivierte Verträge werden an den rechtlichen Nachfolger ausgezahlt.
Der Anbieter kann ein freiwilliges Qualitätsstufensystem einführen (Bronze / Silber / Gold / Platin) mit besonderen Vorteilen für nachgewiesene Qualität (höhere Provisionen, Priority Support, Exklusivprodukte). Die Teilnahme ist freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch.
Die Parteien versuchen Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu lösen. Dazu ist schriftlich eine Schlichtungsanfrage zu stellen; die Parteien einigen sich innerhalb von 30 Tagen.
Vertragsänderungen bedürfen der Textform (E-Mail oder schriftlich). Mündliche Absprachen sind unwirksam. Rechtserhebliche Erklärungen sind zu richten an:
Unwirksame Einzelbestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich maßgeblich.
Gesonderte schriftliche Einzelvereinbarungen (Gebietsschutz, Exklusivvertrag, individuelle Provisionsstaffel) haben Vorrang vor diesem Rahmenvertrag. Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft.
Unterschreiben Sie mit Maus oder Finger. Digitale Unterschrift ist nach § 126a BGB rechtswirksam.
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